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   BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01   

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https://dejure.org/2003,27435
BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01 (https://dejure.org/2003,27435)
BPatG, Entscheidung vom 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01 (https://dejure.org/2003,27435)
BPatG, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 29 W (pat) 249/01 (https://dejure.org/2003,27435)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01
    Die von der Anmeldung erfassten Waren des Bastel- und Künstlerbedarfs richten sich an die Allgemeinheit der Verbraucher, die als durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig anzusehen sind (vgl BGH GRUR 2002, 812 - FRÜHSTÜCKS-DRINK II - mwN).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01
    Zwar weist die Anmelderin zu Recht darauf hin, dass aus der beschreibenden Bedeutung eines Zeichens für eine Vertriebsstätte oder den Erbringungsort einer Dienstleistung nicht zwingend eine beschreibende Bedeutung für die dort angebotenen oder erbrachten Waren und Dienstleistungen folgt (vgl EuG GRUR-RR 2001, 156 - EASYBANK; BGH WRP 1999, 1038 - House of Blues).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01
    Einer Wortmarke fehlt nur dann die Unterscheidungskraft, wenn ihr ein für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden kann oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE - mwN).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01
    Zwar weist die Anmelderin zu Recht darauf hin, dass aus der beschreibenden Bedeutung eines Zeichens für eine Vertriebsstätte oder den Erbringungsort einer Dienstleistung nicht zwingend eine beschreibende Bedeutung für die dort angebotenen oder erbrachten Waren und Dienstleistungen folgt (vgl EuG GRUR-RR 2001, 156 - EASYBANK; BGH WRP 1999, 1038 - House of Blues).
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Auszug aus BPatG, 02.07.2003 - 29 W (pat) 249/01
    Eine Bezeichnung, die nach der Vorstellung des angesprochenen Verkehrs gleichermaßen eine bestimmte Verkaufsstätte als auch das dort angebotene Sortiment beschreibt, erfasst der Verkehr nicht als Unterscheidungsmittel, weil es ihm in diesem Fall nicht möglich ist, bei einem späteren Erwerb der betreffenden Waren die beim ersten Erwerb gemachten Erfahrungen einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen (vgl EuG WRP 2002, 426 - LITE).
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